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Vergewaltigung - die Angst davor betrifft alle Frauen
Vergewaltigung ist sexuelle Gewalt
Eine Vergewaltigung ist eine Form der sexuellen Gewalt. Diese Aussage
ist aus dem Grund zentral, da damit klar gemacht wird, dass es sich bei
einer Vergewaltigung um ein Gewaltverbrechen im Sinne des
Strafgesetzbuches handelt und nicht um gewalttätige Sexualität, d.h. es
ist keine sexuell-erotische Begegnung zweier Menschen. Das sexuelle
Handeln ist hier lediglich das Mittel des Täters, das Opfer zu
beherrschen und Macht auszuüben. Er versucht in erster Linie durch
diese Tat seine Beherrschungs- und Geltungsbedürfnisse zu befriedigen.
Der Täter wählt mit dieser Form der Gewalttätigkeit den Bereich der
Sexualität, um die betroffene Frau nicht nur an ihrem Körper sondern
auch an ihrer Seele zu verletzten. Er missachtet ihre Würde und
Willensfreiheit, erniedrigt sie zum Objekt und spricht ihr schliesslich
ihr Menschsein ab. Zum Vergewaltigen kann körperliche Gewalt oder die
Androhungen von körperlicher Gewalt eingesetzt werden oder bei der
betroffenen Frau wirksame Erpressungen (seelische Gewalt).
Realität von Vergewaltigungen
Die Häufigkeit von Vergewaltigungen liegt bei weitem höher, als dass
noch von einem Randphänomen gesprochen werden könnte. Entgegen
weitverbreiteter Meinung werden Frauen meistens von ihnen bekannten
Männern vergewaltigt: je nach Untersuchung waren 70 bis 90 % der Täter
den Frauen bekannt, darunter Partner, Familienangehörige,
Arbeitskollegen und Nachbarn. Der Angriff erfolgt meistens an einem
privaten Ort, nicht auf der Strasse und ist üblicherweise eine geplante
Handlung. Dabei wägt der Täter seine Chancen ab, vermeidet mögliche
ZeugInnen und setzt den Überraschungseffekt zu seinem Nutzen ein.
Körperlicher und seelischer Angriff
Für eine betroffene Frau hat die Vergewaltigung nichts mit Sexualität
zu tun. Es ist ein Angriff auf ihre Person, welcher ihre körperliche
und seelische Integrität zutiefst verletzt. In solch einer
existenzbedrohenden Situation versucht jede Frau, mit den ihr zur
Verfügung stehenden (Überlebens-)Strategien am Leben zu bleiben und die
Vergewaltigung abzuwenden. Um die Vergewaltigung psychisch zu
überstehen, spalten viele Frauen die körperlichen Empfindungen und
Gefühle von ihrer eigenen Person ab. Bei Vergewaltigungsversuchen
befinden sich manche Frauen in einem Schockzustand, fühlen sich wie
gelähmt und können sich dadurch oft nicht körperlich wehren. Sie können
einfach nicht glauben, was ihnen geschieht und haben meist Mühe, klare
Gedanken zu fassen. Anderen Frauen gelingt es, ihre seelischen und
körperlichen Kräfte zu mobilisieren und sich zu wehren. Oft können sie
sich dadurch aus dieser Situation befreien.
Vergewaltigung und ihre Folgen
Die meisten Frauen können in der Zeit nach einer Vergewaltigung einige
der folgenden Symptome und Reaktionen an sich feststellen: Angst,
Verzweiflung, innere Desorientierung, Suizidgedanken, Abspaltung
sämtlicher Gefühle ("stoische Ruhe"), Schlafstörungen, Alpträume, Angst
vor Berührungen, ständiges Erinnern des Geschehenen, Gefühle des
Beschmutzseins, Ekel, Angst im Haus zu sein oder hinaus zu gehen,
Esstörungen (wie Erbrechen), intensive Schamgefühle, Selbstvorwürfe,
Sinnkrise.
Je nach Möglichkeiten einer betroffenen Frau, sich innerhalb kurzer
Zeit über das Geschehene auszusprechen und Unterstützung zu erhalten,
können diese Reaktionen aufhören. Oft jedoch wird über das Erlebte aus
verschiedenen Gründen geschwiegen und/oder eine angemessene
Unterstützung wird nicht erfahren. Die seelischen Verletzungen durch
das Gewaltereignis zeigen sich möglicherweise auch dadurch, dass sich
eine vergewaltigte Frau in ihrem gewohnten Leben einschränkt, sich
immer mehr aus bestimmten Bereichen zurückzieht. Das Selbstwertgefühl
kann auch längerfristig empfindlich gestört werden, so dass sich eine
Frau vielleicht vieles nicht mehr zutraut, z.B. im Beruf. Eine Frau
kann auch bei sich feststellen, dass sie Schwierigkeiten hat,
Beziehungen einzugehen und Vertrauen zu schenken, oder dass ihr ein
lustvolles Erleben ihrer Sexualität nicht mehr möglich ist.
Aus unserer beruflichen Erfahrung heraus empfehlen wir allen Frauen,
nicht mit einer Vergewaltigungserfahrung und deren möglichen
Auswirklungen allein zu bleiben. Das Gespräch mit einer Vertrauens-
und/oder Fachperson ist Ausgangspunkt, das Erlebte zu bewältigen.
Was tun, wenn Sie vergewaltigt worden sind?
1. Schützen Sie sich vor weiteren Angriffen. Suchen Sie sich z.B. einen
Ort, an dem Sie sich sicher fühlen, fragen Sie eine Freundin, ob sie
bei Ihnen übernachtet oder lassen Sie das Türschloss auswechseln.
2. Behalten Sie das Geschehene nicht für sich alleine: Sprechen Sie mit
einer Vertrauensperson über die Vergewaltigung und/oder wenden Sie sich
an eine Fachfrau der Beratungsstelle Tvrl. Das sich Mitteilen hat
entscheidenden Einfluss auf den Genesungsprozess!
3. Lassen Sie sich medizinisch untersuchen, möglichst während der
folgenden drei Tage. Die Untersuchung dient einerseits Ihrer Gesundheit
(Verletzungen, Schwangerschaft, Infektionskrankheiten), anderseits
spielt sie eine wichtige Rolle, falls Sie sich entschliessen, eine
Anzeige zu machen (Spurensicherung). Sie können sich beim
Sozialmedizinischen Dienst des Frauenspitals oder in der Notfallstation des Frauenspitals
untersuchen lassen. An
beiden Orten können Sie eine Ärztin verlangen und gleichzeitig die
Gerichtsmedizinerin zur Spurensicherung einbestellen lassen. Für die
Spurensicherung ist es wichtig, dass Sie sich - so weit möglich - weder
waschen noch duschen und alle Beweisstücke (Unterwäsche etc.)
unverändert aufbewahren. Dieses Vorgehen zwingt Sie nicht zu einer
Anzeige. Nach der Spurensicherung können Sie sich dies in aller Ruhe
überlegen und sich zum Für und Wider beraten lassen.
4. Die Anzeige: Mit der Anzeige wird ein Strafverfahren gegen den
Vergewaltiger eingeleitet und kann in der Regel nicht mehr
zurückgezogen werden (Offizialdelikt). Sie können auf jedem
Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft (im Kanton
Baselland beim Statthalteramt) Anzeige erstatten und haben das Recht,
eine Frau für die Befragung z verlangen. Es ist sinnvoll, vorher
telefonisch abzuklären, ob eine Frau anwesend ist. Auch haben Sie das
Recht, eine Begleitperson ihrer Wahl mitzunehmen; dies gilt auch bei
allen weiteren Einvernahmen.
5. Das juristische Verfahren nach der Anzeige: Aufgrund der Anzeige
übernimmt die Staatsanwaltschaft des weiteren Verfahren. Sie wird Sie
als Zeugin über die genauen Umstände der Vergewaltigung einvernehmen,
leitet die Fahndung nach dem Täter ein und erhebt Klage vor Gericht.
Das Ermittlungsverfahren kann für Sie schwierig sein. Fragen, die mit
dem Tathergang nichts zu tun haben, brauchen Sie nicht zu beantworten.
Es ist nicht einfach, die ganze Vergewaltigung nochmals ausführlich zu
beschreiben. Auch hierbei können Sie sich von einer Vertrauensperson
begleiten lassen. Verlieren Sie nicht den Mut.
6. Vor Gericht haben Sie gemäss Opferhilfegesetz das Recht, eine
Begleitperson (z.B. eine Freundin, Mitarbeiterin des Tvrls)
mitzunehmen. Auf Ihren Antrag hin können Sie in der Regel eine
Gegenüberstellung mit dem Täter im Gerichtssaal vermeiden. Neben der
Klage auf Entschädigung für entstehenden Kosten haben Sie das Recht,
Genugtuung für den erlittenen seelischen Schaden zu verlangen Es ist
uns klar, dass eine Vergewaltigung nicht mit Geld gutzumachen ist.
Dennoch sind wir der Meinung, dass Sie alle Rechte, die Ihnen zustehen,
ausnützen sollten. Lassen Sie sich darin beraten. |
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