Gewaltbetroffen - was heisst das?
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Vergewaltigung - die Angst davor betrifft alle Frauen


Vergewaltigung ist sexuelle Gewalt

Eine Vergewaltigung ist eine Form der sexuellen Gewalt. Diese Aussage ist aus dem Grund zentral, da damit klar gemacht wird, dass es sich bei einer Vergewaltigung um ein Gewaltverbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches handelt und nicht um gewalttätige Sexualität, d.h. es ist keine sexuell-erotische Begegnung zweier Menschen. Das sexuelle Handeln ist hier lediglich das Mittel des Täters, das Opfer zu beherrschen und Macht auszuüben. Er versucht in erster Linie durch diese Tat seine Beherrschungs- und Geltungsbedürfnisse zu befriedigen.

Der Täter wählt mit dieser Form der Gewalttätigkeit den Bereich der Sexualität, um die betroffene Frau nicht nur an ihrem Körper sondern auch an ihrer Seele zu verletzten. Er missachtet ihre Würde und Willensfreiheit, erniedrigt sie zum Objekt und spricht ihr schliesslich ihr Menschsein ab. Zum Vergewaltigen kann körperliche Gewalt oder die Androhungen von körperlicher Gewalt eingesetzt werden oder bei der betroffenen Frau wirksame Erpressungen (seelische Gewalt).

Realität von Vergewaltigungen

Die Häufigkeit von Vergewaltigungen liegt bei weitem höher, als dass noch von einem Randphänomen gesprochen werden könnte. Entgegen weitverbreiteter Meinung werden Frauen meistens von ihnen bekannten Männern vergewaltigt: je nach Untersuchung waren 70 bis 90 % der Täter den Frauen bekannt, darunter Partner, Familienangehörige, Arbeitskollegen und Nachbarn. Der Angriff erfolgt meistens an einem privaten Ort, nicht auf der Strasse und ist üblicherweise eine geplante Handlung. Dabei wägt der Täter seine Chancen ab, vermeidet mögliche ZeugInnen und setzt den Überraschungseffekt zu seinem Nutzen ein.

Körperlicher und seelischer Angriff

Für eine betroffene Frau hat die Vergewaltigung nichts mit Sexualität zu tun. Es ist ein Angriff auf ihre Person, welcher ihre körperliche und seelische Integrität zutiefst verletzt. In solch einer existenzbedrohenden Situation versucht jede Frau, mit den ihr zur Verfügung stehenden (Überlebens-)Strategien am Leben zu bleiben und die Vergewaltigung abzuwenden. Um die Vergewaltigung psychisch zu überstehen, spalten viele Frauen die körperlichen Empfindungen und Gefühle von ihrer eigenen Person ab. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich manche Frauen in einem Schockzustand, fühlen sich wie gelähmt und können sich dadurch oft nicht körperlich wehren. Sie können einfach nicht glauben, was ihnen geschieht und haben meist Mühe, klare Gedanken zu fassen. Anderen Frauen gelingt es, ihre seelischen und körperlichen Kräfte zu mobilisieren und sich zu wehren. Oft können sie sich dadurch aus dieser Situation befreien.

Vergewaltigung und ihre Folgen

Die meisten Frauen können in der Zeit nach einer Vergewaltigung einige der folgenden Symptome und Reaktionen an sich feststellen: Angst, Verzweiflung, innere Desorientierung, Suizidgedanken, Abspaltung sämtlicher Gefühle ("stoische Ruhe"), Schlafstörungen, Alpträume, Angst vor Berührungen, ständiges Erinnern des Geschehenen, Gefühle des Beschmutzseins, Ekel, Angst im Haus zu sein oder hinaus zu gehen, Esstörungen (wie Erbrechen), intensive Schamgefühle, Selbstvorwürfe, Sinnkrise.

Je nach Möglichkeiten einer betroffenen Frau, sich innerhalb kurzer Zeit über das Geschehene auszusprechen und Unterstützung zu erhalten, können diese Reaktionen aufhören. Oft jedoch wird über das Erlebte aus verschiedenen Gründen geschwiegen und/oder eine angemessene Unterstützung wird nicht erfahren. Die seelischen Verletzungen durch das Gewaltereignis zeigen sich möglicherweise auch dadurch, dass sich eine vergewaltigte Frau in ihrem gewohnten Leben einschränkt, sich immer mehr aus bestimmten Bereichen zurückzieht. Das Selbstwertgefühl kann auch längerfristig empfindlich gestört werden, so dass sich eine Frau vielleicht vieles nicht mehr zutraut, z.B. im Beruf. Eine Frau kann auch bei sich feststellen, dass sie Schwierigkeiten hat, Beziehungen einzugehen und Vertrauen zu schenken, oder dass ihr ein lustvolles Erleben ihrer Sexualität nicht mehr möglich ist.

Aus unserer beruflichen Erfahrung heraus empfehlen wir allen Frauen, nicht mit einer Vergewaltigungserfahrung und deren möglichen Auswirklungen allein zu bleiben. Das Gespräch mit einer Vertrauens- und/oder Fachperson ist Ausgangspunkt, das Erlebte zu bewältigen.

Was tun, wenn Sie vergewaltigt worden sind?

1. Schützen Sie sich vor weiteren Angriffen. Suchen Sie sich z.B. einen Ort, an dem Sie sich sicher fühlen, fragen Sie eine Freundin, ob sie bei Ihnen übernachtet oder lassen Sie das Türschloss auswechseln.

2. Behalten Sie das Geschehene nicht für sich alleine: Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über die Vergewaltigung und/oder wenden Sie sich an eine Fachfrau der Beratungsstelle Tvrl. Das sich Mitteilen hat entscheidenden Einfluss auf den Genesungsprozess!

3. Lassen Sie sich medizinisch untersuchen, möglichst während der folgenden drei Tage. Die Untersuchung dient einerseits Ihrer Gesundheit (Verletzungen, Schwangerschaft, Infektionskrankheiten), anderseits spielt sie eine wichtige Rolle, falls Sie sich entschliessen, eine Anzeige zu machen (Spurensicherung). Sie können sich beim Sozialmedizinischen Dienst des Frauenspitals oder in der Notfallstation des Frauenspitals untersuchen lassen. An beiden Orten können Sie eine Ärztin verlangen und gleichzeitig die Gerichtsmedizinerin zur Spurensicherung einbestellen lassen. Für die Spurensicherung ist es wichtig, dass Sie sich - so weit möglich - weder waschen noch duschen und alle Beweisstücke (Unterwäsche etc.) unverändert aufbewahren. Dieses Vorgehen zwingt Sie nicht zu einer Anzeige. Nach der Spurensicherung können Sie sich dies in aller Ruhe überlegen und sich zum Für und Wider beraten lassen.

4. Die Anzeige: Mit der Anzeige wird ein Strafverfahren gegen den Vergewaltiger eingeleitet und kann in der Regel nicht mehr zurückgezogen werden (Offizialdelikt). Sie können auf jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft (im Kanton Baselland beim Statthalteramt) Anzeige erstatten und haben das Recht, eine Frau für die Befragung z verlangen. Es ist sinnvoll, vorher telefonisch abzuklären, ob eine Frau anwesend ist. Auch haben Sie das Recht, eine Begleitperson ihrer Wahl mitzunehmen; dies gilt auch bei allen weiteren Einvernahmen.

5. Das juristische Verfahren nach der Anzeige: Aufgrund der Anzeige übernimmt die Staatsanwaltschaft des weiteren Verfahren. Sie wird Sie als Zeugin über die genauen Umstände der Vergewaltigung einvernehmen, leitet die Fahndung nach dem Täter ein und erhebt Klage vor Gericht. Das Ermittlungsverfahren kann für Sie schwierig sein. Fragen, die mit dem Tathergang nichts zu tun haben, brauchen Sie nicht zu beantworten. Es ist nicht einfach, die ganze Vergewaltigung nochmals ausführlich zu beschreiben. Auch hierbei können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Verlieren Sie nicht den Mut.

6. Vor Gericht haben Sie gemäss Opferhilfegesetz das Recht, eine Begleitperson (z.B. eine Freundin, Mitarbeiterin des Tvrls) mitzunehmen. Auf Ihren Antrag hin können Sie in der Regel eine Gegenüberstellung mit dem Täter im Gerichtssaal vermeiden. Neben der Klage auf Entschädigung für entstehenden Kosten haben Sie das Recht, Genugtuung für den erlittenen seelischen Schaden zu verlangen Es ist uns klar, dass eine Vergewaltigung nicht mit Geld gutzumachen ist. Dennoch sind wir der Meinung, dass Sie alle Rechte, die Ihnen zustehen, ausnützen sollten. Lassen Sie sich darin beraten.