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Sexuelle Übergriffe in der Therapie - Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses mit schwerwiegenden Folgen
Da vor allem männliche Therapeuten in der Therapie Frauen ausbeuten,
verwenden wir im nachfolgenden Text nur die männliche Form. Wir wissen
aber, dass es vereinzelt auch Täterinnen gibt.
Ein sexueller Übergriff in der Therapie findet dann statt, wenn der
Therapeut eigene sexuelle Bedürfnisse auf Kosten der Klientin in der
Therapie befriedigt. Meldet sich eine Frau bei einem Psychotherapeuten,
so ist sie in Not, braucht Hilfe und Verständnis. Sie sollte so in der
Psychotherapie alle ihre Gedanken, Fantasien, Gefühle und Wünsche
äussern dürfen. Dabei ist erwünscht, dass sie Gefühle und Erfahrungen
aus der Vergangenheit auf den Therapeuten überträgt. Aufgabe des
Therapeuten ist es, sie in diesem Prozess zu unterstützen und zu
begleiten sowie ihr zu helfen, die eigenen Verhaltensweisen zu
erforschen. Auf diese Weise weiss der Therapeut bald sehr viel über die
Klientin, sie jedoch nichts über ihn. Es entsteht ein einseitiges
Macht- und Abhängigkeitsverhältnis. Da dieses Ungleichgewicht in einem
therapeutischen Prozess notwendig ist, sollte der Therapeut sehr
gewissenhaft und respektvoll mit dieser Macht umgehen, damit die
Therapie Erfolg bringt. Missbraucht der Therapeut hingegen seine Macht
und befriedigt eigene sexuelle Bedürfnisse auf Kosten der Klientin, so
führt die Therapie zu einem Vertrauensbruch und zu einer verwirrenden,
destruktiven und demütigenden Erfahrung. Die Verantwortung für dieses
Geschehen liegt nur und ausschliesslich beim Therapeuten, auch wenn die
Klientin ihre Zustimmung gegeben hat.
Zu den Formen des sexuellen Übergriffs in der Therapie gehören nebst
dem Geschlechtsverkehr auch Körperkontakte, Äusserungen und Bewegungen
des Therapeuten, die das Ziel haben, ein erotisches Klima zwischen
Therapeut und Klientin zu schaffen.
Häufigkeit der sexuellen Übergriffe in der Psychotherapie
Verschiedene Untersuchungen gehen davon aus, dass ungefähr 10 % der
Therapeuten sexuelle Kontakte zu Patientinnen haben, wobei mit einer
höheren Dunkelziffer gerechnet werden muss. Obwohl die sexuelle
Ausbeutung in der Therapie ein Straftatbestand ist, bleibt die
Beweislage für Klientinnen schwierig. Bis heute gibt es darüber noch
kein Gerichtsurteil in der Schweiz. Therapeuten müssen bei diesem
Vergehen leider immer noch nicht damit rechnen, haftbar gemacht zu
werden.
Folgen der sexuellen Übergriffe für die Klientinnen
Die Folgen für sexuell ausgebeutete Frauen in der Psychotherapie sind
schwerwiegend. Oft bedeuten die Grenzverletzungen eine Verfestigung und
Verstärkung der bisherigen Symptome. Neue Symptome kommen dazu. Die
Frauen fühlen sich zutiefst verletzt und sind in ihrem Selbstwertgefühl
erschüttert. Sie sind verwirrt, haben ambivalente Gefühle gegenüber dem
Therapeuten, leiden unter starken Schuldgefühlen vor allem auch, wenn
die Initiative von ihnen ausgegangen ist. Gefühle von Trauer, Wut,
Ohnmacht, Hilflosigkeit, innere Leere, Isolation Verunsicherung etc.
können sich einstellen. Ebenso sind Angstzustände, Depressionen,
Schlaflosigkeit, Schock, Kopfschmerzen, Essstörungen, Alkohol- und
Medikamentenmissbrauch, bis hin zum Selbstmord häufige Folgen der
Übergriffe. Aufgrund der gemachten schlechten Erfahrung haben die
Frauen dann Mühe, erneut Vertrauen zu fassen und sich auf eine
Folgetherapie einzulassen. Dadurch wird ihnen auch die Möglichkeit
einer Heilung genommen.
Wurde die vom Therapeuten ausgebeutete Frau schon in der Kindheit durch
eine Vertrauensperson sexuell missbraucht, so sind die Folgen für sie
besonders gravierend. Leider ist es eine Tatsache, dass gerade Frauen
mit solch traumatischen Kindheitserlebnissen in der Therapie besonders
gefährdet sind. Diese Frauen bringen tiefe Verletzungen aus ihrer
Kindheit mit in die Therapie. Autonomie statt Abhängigkeit, ein "gutes"
Vaterbild sind deshalb Themen, die für diese Frauen besonders wichtig
sind.
Wie kann sich eine Frau vor solchen Übergriffen schützen?
Ein absoluter Schutz ist auch in einer Therapie nicht möglich. Es ist
aber wichtig, sich vor Beginn einer Therapie gewisse Informationen zu
beschaffen:
- Welches ist die richtige Therapieform für mich?
Diese Informationen sind aus Fachbüchern ersichtlich. Sie können sich
auch an verschiedene Institutionen oder an die Mitarbeiterinnen des
Tvrl wenden.
- Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Tvrl
vermitteln qualifizierte und in der Thematik der sexuellen Gewalt gegen
Frauen erfahrene TherapeutInnen.
- Wir empfehlen, vor Beginn einer Therapie
verschiedene therapeutisch arbeitende Personen anzuschauen und ein
Erstgespräch zu machen.
Was im Erstgespräch bei der Therapeutin oder dem Therapeuten abgeklärt werden sollte:
- Welche Qualifikationen hat die therapeutisch arbeitende Person?
(Ein gut ausgebildeter Therapeut ist keine Garantie dafür, dass er
seine Klientinnen nicht ausbeutet. Da er aber meistens einem
Berufsverband angeschlossen ist, kann die Standesorganisation bei einer
Übergriffssituation gegen den ausbeutenden Therapeuten Sanktionen
ergreifen.)
- Reflektiert der Therapeut seine Arbeit mittels Supervision?
- Weiss er, dass er auch Fehler macht oder "blinde
Flecken" hat und unterzieht er sich im eigenen Interesse und zum
Vorteil der Klientinnen einer Kontrolle?
- Bei Frauen, die in der Kindheit sexuell ausgebeutet
wurden, ist es im weiteren besonders wichtig, den Therapeuten zu
fragen, ob er Erfahrung hat mit Frauen, die sexuelle Ausbeutung in
Kindheit und/oder Therapie erlebt haben.
- Grundsätzlich ist es wichtig, dass Frauen auf ihr
Gefühl vertrauen. Sie spüren sehr oft, wenn etwas nicht stimmt. Diese
Gefühle sollten Sie ernst nehmen und sich damit an die Beratungsstelle
Tvrl oder an andere Fachpersonen wenden.
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