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Sexuelle Übergriffe in der Therapie
Vorbeugen gegen sexuelle Gewalt
Statistiken
Sexuelle Übergriffe in der Therapie -
Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses mit schwerwiegenden Folgen


Da vor allem männliche Therapeuten in der Therapie Frauen ausbeuten, verwenden wir im nachfolgenden Text nur die männliche Form. Wir wissen aber, dass es vereinzelt auch Täterinnen gibt.

Ein sexueller Übergriff in der Therapie findet dann statt, wenn der Therapeut eigene sexuelle Bedürfnisse auf Kosten der Klientin in der Therapie befriedigt. Meldet sich eine Frau bei einem Psychotherapeuten, so ist sie in Not, braucht Hilfe und Verständnis. Sie sollte so in der Psychotherapie alle ihre Gedanken, Fantasien, Gefühle und Wünsche äussern dürfen. Dabei ist erwünscht, dass sie Gefühle und Erfahrungen aus der Vergangenheit auf den Therapeuten überträgt. Aufgabe des Therapeuten ist es, sie in diesem Prozess zu unterstützen und zu begleiten sowie ihr zu helfen, die eigenen Verhaltensweisen zu erforschen. Auf diese Weise weiss der Therapeut bald sehr viel über die Klientin, sie jedoch nichts über ihn. Es entsteht ein einseitiges Macht- und Abhängigkeitsverhältnis. Da dieses Ungleichgewicht in einem therapeutischen Prozess notwendig ist, sollte der Therapeut sehr gewissenhaft und respektvoll mit dieser Macht umgehen, damit die Therapie Erfolg bringt. Missbraucht der Therapeut hingegen seine Macht und befriedigt eigene sexuelle Bedürfnisse auf Kosten der Klientin, so führt die Therapie zu einem Vertrauensbruch und zu einer verwirrenden, destruktiven und demütigenden Erfahrung. Die Verantwortung für dieses Geschehen liegt nur und ausschliesslich beim Therapeuten, auch wenn die Klientin ihre Zustimmung gegeben hat.

Zu den Formen des sexuellen Übergriffs in der Therapie gehören nebst dem Geschlechtsverkehr auch Körperkontakte, Äusserungen und Bewegungen des Therapeuten, die das Ziel haben, ein erotisches Klima zwischen Therapeut und Klientin zu schaffen.

Häufigkeit der sexuellen Übergriffe in der Psychotherapie

Verschiedene Untersuchungen gehen davon aus, dass ungefähr 10 % der Therapeuten sexuelle Kontakte zu Patientinnen haben, wobei mit einer höheren Dunkelziffer gerechnet werden muss. Obwohl die sexuelle Ausbeutung in der Therapie ein Straftatbestand ist, bleibt die Beweislage für Klientinnen schwierig. Bis heute gibt es darüber noch kein Gerichtsurteil in der Schweiz. Therapeuten müssen bei diesem Vergehen leider immer noch nicht damit rechnen, haftbar gemacht zu werden.

Folgen der sexuellen Übergriffe für die Klientinnen

Die Folgen für sexuell ausgebeutete Frauen in der Psychotherapie sind schwerwiegend. Oft bedeuten die Grenzverletzungen eine Verfestigung und Verstärkung der bisherigen Symptome. Neue Symptome kommen dazu. Die Frauen fühlen sich zutiefst verletzt und sind in ihrem Selbstwertgefühl erschüttert. Sie sind verwirrt, haben ambivalente Gefühle gegenüber dem Therapeuten, leiden unter starken Schuldgefühlen vor allem auch, wenn die Initiative von ihnen ausgegangen ist. Gefühle von Trauer, Wut, Ohnmacht, Hilflosigkeit, innere Leere, Isolation Verunsicherung etc. können sich einstellen. Ebenso sind Angstzustände, Depressionen, Schlaflosigkeit, Schock, Kopfschmerzen, Essstörungen, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, bis hin zum Selbstmord häufige Folgen der Übergriffe. Aufgrund der gemachten schlechten Erfahrung haben die Frauen dann Mühe, erneut Vertrauen zu fassen und sich auf eine Folgetherapie einzulassen. Dadurch wird ihnen auch die Möglichkeit einer Heilung genommen.

Wurde die vom Therapeuten ausgebeutete Frau schon in der Kindheit durch eine Vertrauensperson sexuell missbraucht, so sind die Folgen für sie besonders gravierend. Leider ist es eine Tatsache, dass gerade Frauen mit solch traumatischen Kindheitserlebnissen in der Therapie besonders gefährdet sind. Diese Frauen bringen tiefe Verletzungen aus ihrer Kindheit mit in die Therapie. Autonomie statt Abhängigkeit, ein "gutes" Vaterbild sind deshalb Themen, die für diese Frauen besonders wichtig sind.

Wie kann sich eine Frau vor solchen Übergriffen schützen?

Ein absoluter Schutz ist auch in einer Therapie nicht möglich. Es ist aber wichtig, sich vor Beginn einer Therapie gewisse Informationen zu beschaffen:

  • Welches ist die richtige Therapieform für mich? Diese Informationen sind aus Fachbüchern ersichtlich. Sie können sich auch an verschiedene Institutionen oder an die Mitarbeiterinnen des Tvrl wenden.
  • Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Tvrl vermitteln qualifizierte und in der Thematik der sexuellen Gewalt gegen Frauen erfahrene TherapeutInnen.
  • Wir empfehlen, vor Beginn einer Therapie verschiedene therapeutisch arbeitende Personen anzuschauen und ein Erstgespräch zu machen.
Was im Erstgespräch bei der Therapeutin oder dem Therapeuten abgeklärt werden sollte:
  • Welche Qualifikationen hat die therapeutisch arbeitende Person?
  • (Ein gut ausgebildeter Therapeut ist keine Garantie dafür, dass er seine Klientinnen nicht ausbeutet. Da er aber meistens einem Berufsverband angeschlossen ist, kann die Standesorganisation bei einer Übergriffssituation gegen den ausbeutenden Therapeuten Sanktionen ergreifen.)
  • Reflektiert der Therapeut seine Arbeit mittels Supervision?
  • Weiss er, dass er auch Fehler macht oder "blinde Flecken" hat und unterzieht er sich im eigenen Interesse und zum Vorteil der Klientinnen einer Kontrolle?
  • Bei Frauen, die in der Kindheit sexuell ausgebeutet wurden, ist es im weiteren besonders wichtig, den Therapeuten zu fragen, ob er Erfahrung hat mit Frauen, die sexuelle Ausbeutung in Kindheit und/oder Therapie erlebt haben.
  • Grundsätzlich ist es wichtig, dass Frauen auf ihr Gefühl vertrauen. Sie spüren sehr oft, wenn etwas nicht stimmt. Diese Gefühle sollten Sie ernst nehmen und sich damit an die Beratungsstelle Tvrl oder an andere Fachpersonen wenden.