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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Bedrohung der privaten und beruflichen Existenz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - was ist das?
Als sexuelle Belästigung gilt jede Handlung mit sexuellem Bezug, die
von einer Seite unerwünscht ist. Es handelt sich dabei um
Verhaltensweisen, durch die Frauen abgewertet und beleidigt werden.
Sexuelle Belästigungen haben das Ziel, die Machtstellung des
Belästigers zu verstärken. Sie können verschieden zum Ausdruck kommen:
Anzügliche und peinliche Bemerkungen, aufdringliche Blicke, sexistische
Sprüche und Witze, Zeigen von pornografischem Material unerwünschte
Körperkontakte, Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen
resp. mit Androhung von Nachteilen einhergehen, Erpressung, sexuelle
Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. In den meisten Fällen
handelt es sich bei sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz um
wiederholte Vorfälle, die längere Zeit andauern.
Auch wenn jede Frau fragwürdiges Verhalten von Männern unterschiedlich
empfindet und ihre Reaktion dementsprechend verschieden ausfällt, so
kann doch jede Frau genau zwischen einem Flirt und einer Belästigung
unterscheiden; Männer auch. Die Behauptung, sexuelle Belästigung lasse
sich nicht klar von einem Flirt unterscheiden, ist somit falsch und
dient der Verschleierung des realen Geschehens. Sexuelle Belästigung
hat eindeutig nichts mit freundschaftlicher Beziehung oder freiwillig
eingegangenen Verhältnissen zu tun, sondern wird als Verhalten
aufgezwungen. Sie schafft eine Atmosphäre, in der das Opfer
Schwierigkeiten hat, seine Missbilligung zum Ausdruck zu bringen.
Welche Frauen werden belästigt? Und welche Männer belästigen?
Eine erste umfassende Schweizerische Studie wurde 1993 von dem Genfer
und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
veröffentlicht. Gemäss dieser Untersuchung wurden 59 % der befragten
Frauen mindestens einmal im Verlauf ihrer letzen zwei Arbeitsjahre und
72 % in ihrem gesamten Erwerbsleben mit sexueller Belästigung in
irgendeiner Form konfrontiert. Dabei sind alle berufstätigen Frauen von
sexueller Belästigung betroffen - von der Frau in Kaderposition bis zur
einfachen Arbeiterin, unabhängig von Alter, Ausbildung, Aussehen oder
Zivilstand. Die Belästiger sind Vorgesetzte, Arbeitskollegen,
Untergebene oder Kunden. Häufig gehen sexuelle Belästigungen von
Männern in gesicherten beruflichen Positionen aus. Meist suchen sie
sich für ihre Übergriffe Opfer aus, die es sich aufgrund ihrer
ungesicherten, abhängigen Stellung nicht leisten können, den Belästiger
offiziell zu beschuldigen.
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Neben direkten Angriffen gehen Belästiger auch oft recht heimtückisch
vor: Sie machen Anspielungen und zweideutige Aufforderungen, wobei die
Absichten des Urhebers nicht ganz klar sind. Diese zwiespältige
Vorgehensweise garantiert dem Belästiger einen "ehrenvollen" Abgang,
falls er abblitzt. Er hat immer die Möglichkeit, dem Opfer fehlenden
Sinn für Humor (versteht sie keinen Spass?) oder Hintergedanken zu
unterstellen (sie hätte es wohl gerne!) oder - noch schlimmer - zu
behaupten, sein Opfer mache sich Illusionen (sie bildet sich nur etwas
ein). Mit solchen Tricks versucht der Belästiger, die Verantwortung auf
das Opfer abzuschieben.
Wirkungen und Folgen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Die Auswirkungen, unter denen die belästigten Frauen leiden können,
sind schwerwiegend. Sexuelle Belästigung verletzt die psychische und
physische Integrität der Betroffenen. Frauen fühlen sich
eingeschüchtert, verunsichert, gedemütigt und ausgeliefert. Häufig
empfinden sie das, was sie erleben, als persönliche Niederlage und
eigenes Versagen. Die Angriffe beeinträchtigen die Arbeitsfreude und
die Leistungsfähigkeit und können dazu führen, dass sie eine Frau daran
hindern, ihre beruflichen Entwicklungschancen zu nutzen. Oft kündigt
eine Frau lieber ihre Stelle, ohne den wahren Grund anzugeben.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz haben nicht selten seelische und
körperliche Störungen und Erkrankungen zur Folge: Konzentrationsmangel,
Spannungen, Gefühle von Ekel oder von Hilflosigkeit, Depressionen,
Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Hauterkrankungen, Rückenschmerzen und
Magenerkrankungen. Die gesundheitlichen Probleme können solche Ausmasse
annehmen, dass betroffene Frauen arbeitsunfähig werden. Diese
Arbeitsunfähigkeit kann die Anstellung der Betroffenen gefährden. Die
Frau muss nun nicht nur mit der erlebten sexuellen Belästigung zurecht
kommen, sondern sieht sich oft noch mit Problemen konfrontiert, die
ihre berufliche Laufbahn bzw. ihre berufliche Existenz betreffen.
So können Sie sich wehren
Im Gegensatz zu weit verbreiteten Vorurteilen provoziert eine Frau
sexuelle Belästigung nicht, im Gegenteil: Die meisten Arbeitnehmerinnen
versuchen, sich durch irgendwelches Verhalten ("neutrale Kleidung"
etc.) zu schützen. Dieses Verhalten erweist sich jedoch als
wirkungslos, die Belästiger lassen sich dadurch nur selten abhalten.
Es gibt vershiedene Möglichkeiten, wie Sie sich wehren können. Dabei
ist es wichtig abzuschätzen, welche Abwehrform in welcher Situation
angemessen und für sie persönlich durchführbar ist:
- Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst. Der Belästiger ist verantwortlich für sein Handeln.
- Wenn Sie in der Lage sind, reagieren Sie sofort und
bestimmt. Der Belästiger muss klar erkennen, dass Sie sein Verhalten
nicht tolerieren. Ausserdem können Sie ihm zu verstehen geben, dass Sie
keine Diskussion wünschen, sondern lediglich das Einstellen des
beschriebenen Verhaltens. Vergessen Sie nicht: Es ist nie zu spät,
Respekt zu verlangen!
- Fordern Sie den Belästiger schriftlich auf, das
unerwünschte Verhalten zu unterlassen. Vielleicht unterschreiben auch
andere Mitarbeiterinnen.
- Sprechen Sie mit einer vertrauten Person oder mit einer Fachfrau der Beratungsstelle Tvrl.
- Führen Sie ein "Tagebuch": Notieren Sie sich alle Vorfälle (Name, Zeit, Ort, At der Übergriffe, ZeugInnen).
- Sprechen Sie mit Mitarbeiterinnen, vermutlich sind
Sie nicht die einzige die belästigt wird. Sichern Sie sich deren
Solidarität, z.B. ihre Aussagebereitschaft als Zeugin.
Die nächsten möglichen Schritte wären die (schriftliche)
Kontaktaufnahme zum Betriebsrat, zum Personaldienst, zur
Gleichstellungsbeauftragten, zur Gewerkschaft, zur Geschäftsleitung
oder Erstatten einer Strafanzeige gegen den Täter. Lassen Sie sich
unbedingt fachkundig dazu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass es auch
heute noch nicht einfach ist das Recht einer betroffenen Frau
durchzusetzen. |
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