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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz -
Bedrohung der privaten und beruflichen Existenz



Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - was ist das?

Als sexuelle Belästigung gilt jede Handlung mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist. Es handelt sich dabei um Verhaltensweisen, durch die Frauen abgewertet und beleidigt werden. Sexuelle Belästigungen haben das Ziel, die Machtstellung des Belästigers zu verstärken. Sie können verschieden zum Ausdruck kommen:

Anzügliche und peinliche Bemerkungen, aufdringliche Blicke, sexistische Sprüche und Witze, Zeigen von pornografischem Material unerwünschte Körperkontakte, Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen resp. mit Androhung von Nachteilen einhergehen, Erpressung, sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. In den meisten Fällen handelt es sich bei sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz um wiederholte Vorfälle, die längere Zeit andauern.

Auch wenn jede Frau fragwürdiges Verhalten von Männern unterschiedlich empfindet und ihre Reaktion dementsprechend verschieden ausfällt, so kann doch jede Frau genau zwischen einem Flirt und einer Belästigung unterscheiden; Männer auch. Die Behauptung, sexuelle Belästigung lasse sich nicht klar von einem Flirt unterscheiden, ist somit falsch und dient der Verschleierung des realen Geschehens. Sexuelle Belästigung hat eindeutig nichts mit freundschaftlicher Beziehung oder freiwillig eingegangenen Verhältnissen zu tun, sondern wird als Verhalten aufgezwungen. Sie schafft eine Atmosphäre, in der das Opfer Schwierigkeiten hat, seine Missbilligung zum Ausdruck zu bringen.

Welche Frauen werden belästigt? Und welche Männer belästigen?

Eine erste umfassende Schweizerische Studie wurde 1993 von dem Genfer und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann veröffentlicht. Gemäss dieser Untersuchung wurden 59 % der befragten Frauen mindestens einmal im Verlauf ihrer letzen zwei Arbeitsjahre und 72 % in ihrem gesamten Erwerbsleben mit sexueller Belästigung in irgendeiner Form konfrontiert. Dabei sind alle berufstätigen Frauen von sexueller Belästigung betroffen - von der Frau in Kaderposition bis zur einfachen Arbeiterin, unabhängig von Alter, Ausbildung, Aussehen oder Zivilstand. Die Belästiger sind Vorgesetzte, Arbeitskollegen, Untergebene oder Kunden. Häufig gehen sexuelle Belästigungen von Männern in gesicherten beruflichen Positionen aus. Meist suchen sie sich für ihre Übergriffe Opfer aus, die es sich aufgrund ihrer ungesicherten, abhängigen Stellung nicht leisten können, den Belästiger offiziell zu beschuldigen.

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Neben direkten Angriffen gehen Belästiger auch oft recht heimtückisch vor: Sie machen Anspielungen und zweideutige Aufforderungen, wobei die Absichten des Urhebers nicht ganz klar sind. Diese zwiespältige Vorgehensweise garantiert dem Belästiger einen "ehrenvollen" Abgang, falls er abblitzt. Er hat immer die Möglichkeit, dem Opfer fehlenden Sinn für Humor (versteht sie keinen Spass?) oder Hintergedanken zu unterstellen (sie hätte es wohl gerne!) oder - noch schlimmer - zu behaupten, sein Opfer mache sich Illusionen (sie bildet sich nur etwas ein). Mit solchen Tricks versucht der Belästiger, die Verantwortung auf das Opfer abzuschieben.

Wirkungen und Folgen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Die Auswirkungen, unter denen die belästigten Frauen leiden können, sind schwerwiegend. Sexuelle Belästigung verletzt die psychische und physische Integrität der Betroffenen. Frauen fühlen sich eingeschüchtert, verunsichert, gedemütigt und ausgeliefert. Häufig empfinden sie das, was sie erleben, als persönliche Niederlage und eigenes Versagen. Die Angriffe beeinträchtigen die Arbeitsfreude und die Leistungsfähigkeit und können dazu führen, dass sie eine Frau daran hindern, ihre beruflichen Entwicklungschancen zu nutzen. Oft kündigt eine Frau lieber ihre Stelle, ohne den wahren Grund anzugeben.

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz haben nicht selten seelische und körperliche Störungen und Erkrankungen zur Folge: Konzentrationsmangel, Spannungen, Gefühle von Ekel oder von Hilflosigkeit, Depressionen, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Hauterkrankungen, Rückenschmerzen und Magenerkrankungen. Die gesundheitlichen Probleme können solche Ausmasse annehmen, dass betroffene Frauen arbeitsunfähig werden. Diese Arbeitsunfähigkeit kann die Anstellung der Betroffenen gefährden. Die Frau muss nun nicht nur mit der erlebten sexuellen Belästigung zurecht kommen, sondern sieht sich oft noch mit Problemen konfrontiert, die ihre berufliche Laufbahn bzw. ihre berufliche Existenz betreffen.

So können Sie sich wehren

Im Gegensatz zu weit verbreiteten Vorurteilen provoziert eine Frau sexuelle Belästigung nicht, im Gegenteil: Die meisten Arbeitnehmerinnen versuchen, sich durch irgendwelches Verhalten ("neutrale Kleidung" etc.) zu schützen. Dieses Verhalten erweist sich jedoch als wirkungslos, die Belästiger lassen sich dadurch nur selten abhalten.

Es gibt vershiedene Möglichkeiten, wie Sie sich wehren können. Dabei ist es wichtig abzuschätzen, welche Abwehrform in welcher Situation angemessen und für sie persönlich durchführbar ist:

  • Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst. Der Belästiger ist verantwortlich für sein Handeln.
  • Wenn Sie in der Lage sind, reagieren Sie sofort und bestimmt. Der Belästiger muss klar erkennen, dass Sie sein Verhalten nicht tolerieren. Ausserdem können Sie ihm zu verstehen geben, dass Sie keine Diskussion wünschen, sondern lediglich das Einstellen des beschriebenen Verhaltens. Vergessen Sie nicht: Es ist nie zu spät, Respekt zu verlangen!
  • Fordern Sie den Belästiger schriftlich auf, das unerwünschte Verhalten zu unterlassen. Vielleicht unterschreiben auch andere Mitarbeiterinnen.
  • Sprechen Sie mit einer vertrauten Person oder mit einer Fachfrau der Beratungsstelle Tvrl.
  • Führen Sie ein "Tagebuch": Notieren Sie sich alle Vorfälle (Name, Zeit, Ort, At der Übergriffe, ZeugInnen).
  • Sprechen Sie mit Mitarbeiterinnen, vermutlich sind Sie nicht die einzige die belästigt wird. Sichern Sie sich deren Solidarität, z.B. ihre Aussagebereitschaft als Zeugin.
Die nächsten möglichen Schritte wären die (schriftliche) Kontaktaufnahme zum Betriebsrat, zum Personaldienst, zur Gleichstellungsbeauftragten, zur Gewerkschaft, zur Geschäftsleitung oder Erstatten einer Strafanzeige gegen den Täter. Lassen Sie sich unbedingt fachkundig dazu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass es auch heute noch nicht einfach ist das Recht einer betroffenen Frau durchzusetzen.